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Videosprechstunde beim Allergologen: Sinnvolle Ergänzung zum Arztbesuch

Die wegen Corona eingeführten Kontaktbeschränkungen während der Pandemie führten zu einem starken Anstieg von digitalen und telemedizinischen Anwendungen im klinisch-therapeutischen Bereich – auch in der Allergologie: Statt direktem Arzt-Patienten-Kontakt kamen beispielsweise Videosprechstunden zum Einsatz. Der Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) fasst in einem Positionspapier Erfahrungen der letzten Monate zusammen und nimmt Stellung.

Videosprechstunden und andere Telemedizin können auch in Zukunft den Arzt-Patienten-Kontakt von Menschen mit Allergien sinnvoll ergänzen. Zu diesem Fazit kommt der Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) im aktuellen Positionspapier.

Telemedizin: Vom Notnagel zur Erfolgsstory

Mit Besorgnis wurde zu Beginn der Pandemie ein starker Rückgang von Arztbesuchen festgestellt. Aus Sorgen vor einer Infektion mit Covid-19 mieden auch viele Allergiker:innen den Gang zum Arzt. Der schnelle Ausbau von digitalen Möglichkeiten für Diagnostik und Therapie im Gesundheitswesen und die gestiegene Akzeptanz bei Patient:innen im letzten Jahr war und ist bis heute eine wichtige Alternative. Die Nutzung von Videosprechstunden stieg beispielsweise 2020 im Vergleich zu 2017 von 1,8% auf 52,3% an.

Best Practice aus der digitalen Praxis: Biologika und Hyposensibilisierung

Therapien mit Biologika und die sublinguale Immuntherapie (SLIT), auch Hyposensibilisierung genannt, haben sehr von Videosprechstunden und Telemedizin während der Pandemie profitiert: Eine kontinuierliche Betreuung durch den:die Arzt:Ärztin konnte trotz Sorge vor einer Corvid19-Infektion zielführend ermöglicht werden und die Patient:innen fühlten sich in sicherer Betreuung.

Professionelle Handlungsstandards für digitale Tools

Um den klinischen Allergologie-Alltag mit digitalen Anwendungen dauerhaft sinnvoll zu erweitern, müssen nach Meinung der Expert:innen des AeDA technische Hürden überwunden und rechtliche Fragen grundlegend geklärt und umgesetzt werden. Grundlage hierfür sei auch eine Vereinbarung über fachliche Handlungsstandards sowie einer Vergütungsstruktur, die über die aktuelle Pandemie hinaus gilt.

Handlungsstandards für die Anwendung digitaler Tools könnte beispielsweise die Definition von Zielgruppen sein: Positive telemedizinische Erfahrungen wurden etwa mit Personen gemacht, bei denen keine körperliche Untersuchung notwendig war. Als besonders zielführend haben sich hierbei Gespräche herausgestellt, bei denen Laborergebnisse oder Therapieentwicklungen besprochen und Folgerezepte ausgestellt werden.

Ziel des Positionspapiers ist es, dauerhaft eine strukturierte Nutzung von Telemedizin zur Anamnese, Befundbesprechung, Krankheitsüberwachung und Therapieunterstützung zu gewährleisten.

 

Quelle:

Dramburg, S. et al.: Positionspapier: Telemedicine in allergology: practical aspects. Allergo Journal International. Februar 2021