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Weiterhin zu viel Nickel in Metallspielzeug

Sie „eröffnen die ganze Welt der Mechanik.“ So werben Spielzeughersteller für Metallbaukästen unterm Weihnachtsbaum. Doch dieses Geschenk hat einen Nachteil: Es kann zu viel Nickel freisetzen. Darauf macht jetzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufmerksam.

Bereits seit 2007 existiert europaweit ein Nickel-Grenzwert. Gegenstände, die nicht ständig auf der Haut liegen, dürfen nicht mehr als 0,5 Nanogramm Nickel pro Quadratzentimeter und Woche freisetzen. Das gilt, wie die EU-Kommission 2016 betonte, ausdrücklich auch für Spielzeug.

 

Ergebnisse der Überprüfung

Die Verbraucherschutz-Behörden in zehn Bundesländern nahmen bei Überprüfungen im Jahr 2016 insgesamt 353 Proben metallhaltiger Spielzeuge. Laut dem aktuellen Jahresbericht des Bundesamts überschritten 75 Proben (21 Prozent) den Grenzwert. Das ist kaum weniger als bei der letzten Überprüfung im Jahr 2012. Damals lag die Rate bei 24 Prozent. Spitzenreiter waren im letzten Jahr so genannte Bau- und Experimentierkästen. Hier lagen 13 von 16 Proben (81 Prozent) über dem Grenzwert. Bei Metallbaukästen waren es 47 von 195 Proben. Ein Kasten überschritt den erlaubten Grenzwert sogar um mehr als 200 Prozent. Vergleichsweise harmlos sind dagegen Spielzeugautos. Von 102 Proben setzten nur fünf zu viel Nickel frei.

Nickel ist das häufigste Kontaktallergen. Etwa zehn Prozent aller Kinder reagieren sensibel auf das Metall. Bei wiederholtem Kontakt können sie hartnäckige allergische Hautekzeme entwickeln.  Eine Nickel-Sensibilisierung oder Nickel-Allergie  ist nicht mehr rückgängig zu machen. Sie begleitet ein Kind das ganze Leben lang. Betroffene müssen darauf achten, nicht mit nickelhaltigen Gegenständen in Berührung zu kommen. Das ist nicht einfach, denn Nickel kann sich nicht nur in Bekleidung und Schmuck befinden, sondern auch in Zahnersatz und Körperimplantaten.

 

Orientierung am GS-Zeichen

Und was macht man nun im Spielzeugladen, wenn es schnell gehen muss? Verbraucherschutzverbände empfehlen, sich am GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) zu orientieren. Dieses sollte gut sichtbar auf der Spielzeugverpackung angebracht sein. Mit dem GS-Zeichen bestätigen unabhängige Prüforganisationen, dass ein Produkt den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften entspricht. Die Überprüfung ist für die Hersteller freiwillig.

Quelle:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hrsg.: Bericht zur Lebensmittelsicherheit 2016 – Bundesweiter Überwachungsplan (PDF zum download)

Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU hrsg.: Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug - Erläuternde Leitlinien, Rev. 1.9, 10.02.2016 (letzter Aufruf 06.12.2017)