Diagnose photoallergischer Reaktionen

Wissenschaftliche Beratung: Prof. Dr. med. Dr. h.c. Torsten Zuberbier

Bei der Diagnose von Photoallergien sind zwei Dinge wesentlich: Zum einen muss ausgeschlossen werden, dass die Symptome durch anderweitige Hautleiden bedingt sind. Zum anderen gilt es herauszufinden, um welche Form der Erkrankung es sich handelt und wodurch diese genau ausgelöst wird. Da das nicht immer einfach ist und eine entsprechende Erfahrung erfordert, empfiehlt es sich, dafür eine Dermatologin oder einen Dermatologen aufzusuchen. Am Anfang der Diagnostik steht immer ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten.

In dieser sogenannten Anamnese lässt sich die Ärztin oder der Arzt die Beschwerden schildern und erkundigt sich, wann diese auftreten und ob sie mit einer Sonnenexposition in Zusammenhang stehen. Außerdem fragt sie/er gezielt nach, ob der bzw. die Betroffene Medikamente eingenommen hat oder mit Substanzen in Kontakt gekommen ist, die eine photoallergische Reaktion hervorrufen können. Im nächsten Schritt wird die Haut dann genau untersucht – mit bloßem Auge und meist auch mit einem lupenähnlichen Gerät, dem Dermatoskop.

Photoprovokation gibt Aufschluss

Allerdings passiert es relativ häufig, dass die Patienten erst zum Arzt gehen, wenn die Hautsymptome kaum noch sichtbar oder schon vollständig abgeklungen sind. Mittel der Wahl ist in diesem Fall eine Photoprovokation, die hilft, den Krankheitsverdacht zu erhärten und die Diagnose zu präzisieren. Bei diesem Test werden ausgesuchte Hautareale mit Licht aus dem UVA-, dem UVB- und manchmal auch aus dem sichtbaren Bereich bestrahlt, zumeist wiederholt über drei Tage hinweg. Dadurch kann der Arzt oder die Ärztin feststellen, ob und mit welcher zeitlichen Verzögerung die Strahlung Hauterscheinungen hervorruft. Zudem lassen sich mit dieser diagnostischen Methode die minimale Dosis und der Wellenlängenbereich der verantwortlichen Strahlen ermitteln. Diese Untersuchungsergebnisse liefern wichtige Hinweise auf die Erkrankungsform. So sind 90 Prozent der Patienten mit einer polymorphen Lichtdermatose vor allem gegenüber UVA-Licht empfindlich. Bei der chronisch aktinischen Dermatitis reagieren viele Betroffene auf Licht aus dem sichtbaren Bereich und das bereits in minimalen Dosen.

Photopatchtest findet Auslöser

Besteht der Verdacht auf eine photoallergische Kontaktdermatitis oder eine systemische Photoallergie, führt der Arzt oder die Ärztin einen Photopatchtest durch. Dazu klebt er/sie jeweils zwei Pflaster mit standardisierten Testsubstanzen, die als mögliche Auslöser in Frage kommen, auf die gesunde Haut, in der Regel am Rücken. Nach 24 Stunden wird ein Testbezirk aufgedeckt und mit UV-Licht bestrahlt, während der andere noch verschlossen bleibt. Weitere 24 Stunden später und daran anschließend noch dreimal im Abstand von je einem Tag werden beide Testreihen abgelesen. Ist nur auf der bestrahlten Seite eine Hautreaktion zu erkennen, handelt es sich um eine Photoallergie gegenüber dem Stoff, den das positiv getestete Pflaster enthält. Allerdings erweist es sich oft als schwierig, aus den gut 400 bekannten Photosensibilisatoren jene herauszufinden, die im Einzelfall hinter der Erkrankung stecken könnten.

Wissenschaftliche Beratung

Prof. Dr. Torsten Zuberbier

Dpt. of Dermatology and Allergy
Charité - Universitätsmedizin Berlin

E-Mail: Torsten.ZuberbiernoSp@m@charite.de

Quellen:

Die hier aufgeführten Leitlinien und Aufsätze richten sich, so nicht ausdrücklich anders vermerkt, an Fachkreise. Ein Teil der hier angegebenen Aufsätze ist in englischer Sprache verfasst.

  • Moll, I.: Duale Reihe Dermatologie. Thieme 8. Auflage 2016
  • Wilm, A. und Berneburg, M.: Photoallergie. In: Journal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft 2015, 13(1): 7-13
  • Zuberbier, T. et al.: S3-Leitlinie Urtikaria. Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) unter Beteiligung der Österreichischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (ÖGAI), der Schweizer Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SGAI), des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen (ÄDA) und der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA). In: Allergo Journal 2011; 20: 249-58

Letzte Aktualisierung:

23.04.2018