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Gelber Mehlwurm: jetzt Speiseinsekt, aber möglicherweise allergen

Anthropo-Entomophagie nennt man den Verzehr von Insekten wissenschaftlich. Der gelbe Mehlwurm ist nun das erste Insekt, das als neuartiges Lebensmittel von der EU zugelassen wurde. Die Larve des Mehlkäfers ist zwar reich an Protein, kann aber bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Ob gebraten, als Mehl oder getrocknet als Snack: Der gelbe Mehlwurm kann in unterschiedlichster Form verspeist werden. Grundsätzlich halten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten den Verzehr der Insektenlarve für sicher. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt allerdings vor möglichen allergischen Reaktionen.

 

 

Kreuzreaktionen möglich

Insekten, Krebstiere und Milben gehören zu den sogenannten Arthopoden (Gliederfüßer). Da sie entwicklungsbiologisch eng miteinander verwandt sind, ähneln sich auch ihre Proteine. Ihr relativ hoher Proteingehalt macht sie nun einerseits zu einem interessanten Nahrungsmittel, für Menschen mit Allergien jedoch auch zu einem möglichen Allergierisiko: Denn einige der Proteine sind als Allergene bekannt. Sie können sensibilisierend wirken oder bei einer bestehenden Sensibilisierung auf Proteine beispielsweise von Krustentieren zu einer allergischen Kreuzreaktion gegen die ähnlichen Proteine im gelben Mehlwurm führen.

Die Symptome einer allergischen Reaktion können wie bei jeder Nahrungsmittelallergie ausgeprägt sein: von milden, lokalbegrenzten Anzeichen wie Hautausschlag oder Lippenanschwellen bis hin zu einem anaphylaktischen Schock.

 

Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel mit Wurm

Lebensmittel, die die Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor, also den Mehlwurm, beinhalten, müssen daher auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaubmilben hinweisen. Die getrocknete Larve des Mehlkäfers darf als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Außerdem kann sie als Zutat bis zu einem Anteil von zehn Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden.

 

Spezielle Sicherheitschecks für Novel Food

„Normale“ Lebensmittel können im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen ohne eine spezielle Zulassung in den Handel gebracht werden. Anders so genanntes Novel Food, zu dem auch der gelbe Mehlwurm gezählt wird. Diese neuartigen Nahrungsmittel unterliegen EU-weit einheitlichen Regelungen, die eine in der Novel Food-Verordnung festgelegte gesundheitliche Bewertung umfasst. Mit diesem Sicherheitscheck soll die Gesundheit der Konsumenten auf hohem Niveau geschützt werden.

 

Quelle:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Pressemitteilung, 04.05.2021

https://idw-online.de/de/news768069

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/05
_NovelFood/lm_novelFood_node.html#doc11035096bodyText1