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Frisör und die Risiken für Allergie
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Berufsbedingte Allergie - Was tun?

Ist ein Allergen oder auch ein anderer Auslöser für eine berufsbezogene Erkrankung bekannt, verläuft das weitere Vorgehen nach dem STOP-Prinzip:

Wissenschaftliche Beratung:

Prof. Dr. Monika Raulf, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum

Kompetenz-Zentrum für Allergologie/Immunologie

E-Mail: raulf@ipa-dguv.de

Ist ein Allergen oder auch ein anderer Auslöser für eine berufsbezogene Erkrankung bekannt, verläuft das weitere Vorgehen nach dem STOP-Prinzip:

Wissenschaftliche Beratung:

Prof. Dr. Monika Raulf, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum

Kompetenz-Zentrum für Allergologie/Immunologie

E-Mail: raulf@ipa-dguv.de

  • S - Substitute (Ersatzstoff): Im ersten Schritt wird versucht, einen ungefährlichen Ersatzstoff zu finden.
  • T - Technische Maßnahmen: Ist das nicht möglich, sucht man nach geeigneten technischen Maßnahmen, etwa einer Absaugvorrichtung für den gefährlichen Stoff.
  • O - Organisatorische Maßnahmen: Im dritten Schritt versucht man, den Kontakt mit dem Allergen durch organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel geänderte Arbeitsabläufe, zumindest zu minimieren.
  • P - Persönliche Schutzausrüstung: Die vierte Komponente ist die persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören je nach Arbeitsplatz Handschuhe, Schutzkleidung einschließlich Schuhen, Schutzbrille und Atemschutz.

Zusätzlich haben alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für ihre Bereiche Hautschutz- und Händehygienepläne entwickelt. Dazu gehören auch regelmäßige Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Strukturiertes Verfahren bei Hauterkrankungen

Im Jahr 2015 wurden fast 24.000 Verdachtsfälle einer berufsbezogenen Hauterkrankung (BK-Nr. 5101) angezeigt. Bei mehr als 20.000 Betroffenen bestätigte sich die berufliche Ursache. Jedoch wurden nur 578 dieser Fälle als Berufskrankheit anerkannt. Der Grund hierfür ist, dass durch frühe Präventionsmaßnahmen in fast allen Fällen das Entstehen einer schweren Hauterkrankung -  wie für die Anerkennung als Berufskrankheit gefordert - verhindert werden konnte.

Die Grundlage hierfür bietet seit vielen Jahren ein zwischen der Ärzteschaft und den Unfallversicherern vereinbartes Verfahren zur Frühintervention bei arbeitsbezogenen Hautkrankheiten („Hautarztverfahren“). Der erste Schritt besteht darin, dass die Betroffenen frühzeitig ihre Betriebs- oder Hautärzte aufsuchen. Diese informieren die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse und führen wenn nötig bereits eine erste Beratung durch.

Anschließend übernehmen die Unfallversicherungsträger das Verfahren und koordinieren die Heilbehandlung. Sie versuchen, gemeinsam mit den Betroffenen und den Hautärzten die Ursachen der Erkrankung zu finden und zu beseitigen. Fast immer ergeben sich dabei Hinweise, wie der betriebliche Arbeitsschutz verbessert werden kann.

Parallel zur ärztlichen Behandlung beginnen die Präventionsmaßnahmen. Deren Art unterscheidet sich von Branche zu Branche sehr stark, da auch die auftretenden Hautbelastungen unterschiedlich sind. Die Präventionsstrategien der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind jeweils an die entsprechenden Berufsbilder angepasst.

Als sehr wirksam hat sich in vielen Bereichen auch die Teilnahme an branchenspezifischen Hautschutzseminaren gezeigt (so genannte sekundäre Individualprävention), die von verschiedenen UV-Trägern angeboten werden. Für Friseure oder auch Pflegekräfte wurden eigene Schulungs- und Beratungszentren eingerichtet, die anderen Berufsgruppen ebenfalls offenstehen. Andere Unfallversicherungsträger beraten direkt vor Ort an den Arbeitsplätzen oder schicken ein „Hautschutzmobil“ vorbei.

Reichen auch diese Maßnahmen nicht aus, bieten die Unfallversicherungsträger stationäre Heilverfahren in spezialisierten Kliniken an (so genannte tertiäre Individualprävention). Ziel ist auch hier, den Versicherten den Verbleib in ihrem Beruf zu ermöglichen.

Rehabilitation bei berufsbedingten Allergien

Die Rehabilitation als wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens bietet für Menschen, die bereits von einer berufsbezogenen Allergie oder einer anderen Erkrankung betroffen sind, eine Hilfe beim Umgang mit den Folgen der Krankheit.

Die medizinische Rehabilitation hat zum Ziel, den ursprünglichen Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit möglichst wiederherzustellen oder mögliche Erkrankungsfolgen zumindest auf ein Minimum zu reduzieren, so dass die Betroffenen wieder aktiv am gesellschaftlichen und am Berufsleben teilnehmen können. Die berufliche Rehabilitation zielt darauf ab, Menschen wieder in das Erwerbsleben zu integrieren. Dabei gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.

Mehr zum Thema Rehabilitation erfahren Sie im Kapitel zur Tertiärprävention.

Quellen

Die hier aufgeführten Leitlinien und Aufsätze richten sich, so nicht ausdrücklich anders vermerkt, an Fachkreise. Ein Teil der hier angegebenen Aufsätze ist in englischer Sprache verfasst.

  • Agner, T., Held E.: Skin Protection Programmes In: Contact Dermatitis, 2002, 46: 253–256
  • Amt für Arbeitsschutz, Stadt Hamburg (Hrsg.): Epoxidharz-Systeme - Ein Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung mit Hinweisen auf Schutzmaßnahmen, August 2006
  • Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie (Hrsg.): Arbeitsmedizinisches Kolloquium Bad Reichenhall 2005 In: Berufskrankheiten in der keramischen und Glas-Industrie, Heft 43, 2005
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Merkblatt zur BK Nr. 5101 - Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. In: Bundesarbeitsblatt 6/96,  22 ff.
  •  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014. Unfallverhütungsbericht Arbeit
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 907): Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen, November 2011
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe (TRBA/TRGS 406): Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege, Juni 2008
  • Bundesministerium für Arbeit (Hrsg.): Merkblatt zur BK Nr. 4301. Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. In: Bundesarbeitsblatt 7/8, 1979
  • Darsow U., Raap U. (Hrsg.): Allergologie kompakt. Dustri-Verlag, München-Deisenhofen, 2016
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGVU): DGUV-Statistiken für die Praxis 2015 (Letzter Abruf: 31.01.2024)
  • Diepgen, T. et al.: Empfehlung zur Begutachtung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen und Hautkrebserkrankungen – Bamberger Empfehlung. In: Dermatologie in Beruf und Umwelt, 2016, 64 (3),  89-136
  • Diepgen, T.: Berufliche Rehabilitation von hautkranken Beschäftigten, in: Deutsches Ärzteblatt 93Heft 1–2, 8. Januar 1996, S. A 31 – A 40
  • IG Metall Hrsg.: Berufskrankheiten – Hürdenlauf zur Anerkennung. In: Fachinformationen zur Arbeitsgestaltung Nr. 37, Juni 2013
  • Latza, U. et al.: Berufsbedingte, allergische und irritative obstruktive Atemwegserkrankungen im gewerblichen Bereich: Geschlechtssensitive Identifikation von Präventionspotenzialen. In: ErgoMed Nr. 1/2007
  • Lienhard, A.: Diagnostik der Proteinkontaktdermatitis,. In: medicos Nr. 2/2012,  16, 17
  • Radon, K. et al.: Berufsberatung allergiekranker Jugendlicher. In: Deutsches Ärzteblatt, 2016, 113 (31-32),  519 – 524
  • Raulf M. et al.: Inhalationsallergien am Arbeitsplatz: Bedeutung, Diagnostik und Prävention. In: ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2014; 49: 284-292
  • Raulf M et al.: Berufliche Allergien: Inwieweit spielen Genderaspekte eine Rolle? In: Allergologie, 2017, 40: 117-127
  • Schnuch, A. et. al.: Untersuchungen zur Verbreitung umweltbedingter Kontaktallergien mit Schwerpunkt im privaten Bereich. UBA-Forschungsbericht 299 61 219, 2004, S. 75
  • Skudlik, C., John, S.M. Berufsbedingte allergische Kontaktekzeme – was Betriebsärzte wissen sollten. In: Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed, 2014, 49: 247-252
  • Sonsmann, F. et al.: Berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk. Medizinisches Grundlagendokument zum EU-Projekt SafeHair 2.0 (Letzter Aufruf: 29.03.2017)
  • Allergierisikorechner (letzter Abruf am 31.01.2024)

Letzte Aktualisierung:

29. März 2017