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Richtiges Händewaschen kann Allergie vermeiden
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Prävention berufsbedingter Allergien

Prävention, also Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen, fängt bei der richtigen Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an, insbesondere wenn sie bereits an einer Allergie erkrankt sind oder Risikofaktoren aufweisen.

Es gibt eine Reihe von Berufen mit einer bekanntermaßen hohen Belastung an allergieauslösenden, irritativen oder reizenden Stoffen. Eine eingehende Berufsberatung und Information über berufsspezifische Risiken kann bei der Entscheidung helfen. 

Wissenschaftliche Beratung:

Prof. Dr. Monika Raulf, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum

Kompetenz-Zentrum für Allergologie/Immunologie

E-Mail: raulf@ipa-dguv.de

Prävention, also Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen, fängt bei der richtigen Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene an, insbesondere wenn sie bereits an einer Allergie erkrankt sind oder Risikofaktoren aufweisen.

Es gibt eine Reihe von Berufen mit einer bekanntermaßen hohen Belastung an allergieauslösenden, irritativen oder reizenden Stoffen. Eine eingehende Berufsberatung und Information über berufsspezifische Risiken kann bei der Entscheidung helfen. 

Wissenschaftliche Beratung:

Prof. Dr. Monika Raulf, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Institut der Ruhr-Universität Bochum

Kompetenz-Zentrum für Allergologie/Immunologie

E-Mail: raulf@ipa-dguv.de

Mit Hilfe des Allergierisikorechners können Jugendliche selbst wissenschaftlich fundiert abschätzen, wie stark für sie persönlich in einem bestimmten Beruf die Gefahr sein könnte, aus beruflichen Gründen eine allergische RhinitisAsthma oder ein Handekzem zu entwickeln.

Nach Meinung von Expertinnen und Experten sollte man allergiegefährdeten Jugendlichen nicht generell von Berufen mit hohem Allergierisiko abraten. Schließlich betrifft dies eine Reihe von Handwerksberufen, so dass sich gerade in strukturschwachen Gebieten die beruflichen Möglichkeiten der betroffenen Jugendlichen stark einschränken würden.

Jüngsten Untersuchungen zufolge erleidet nur ein Viertel aller Jugendlichen mit Risikofaktoren auch tatsächlich eine allergische Erkrankung im gewählten Beruf, drei Viertel bleiben symptomfrei. Daher empfehlen Fachleute, diesen Jugendlichen ihren Berufswunsch nicht auszureden, sondern sie in den ersten zwei oder drei Berufsjahren mindestens einmal jährlich zu untersuchen, um beim Auftreten erster Anzeichen von allergischen Beschwerden sofort sekundärpräventive Maßnahmen einleiten zu können.

Ist die betroffene Person bei ihrer Tätigkeit Stoffen ausgesetzt, die eine Sensibilisierung von Haut oder Atemwegen begünstigen, besteht die Möglichkeit, diese Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge vorzunehmen. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird vom Arbeitgeber angeboten oder verpflichtend veranlasst und von Arbeitsmedizinern, in der Regel von Betriebsärztinnen oder -ärzten, durchgeführt.

Allergien am Arbeitsplatz vorbeugen

Für sensibilisierte oder allergiebetroffene Personen, die bereits voll im Berufsleben stehen, ist die Vorbeugung am Arbeitsplatz von großer Bedeutung. Diese umfasst in Abhängigkeit vom Beruf eine Reihe technischer, organisatorischer und gegebenenfalls auch persönlicher Schutzmaßnahmen. Dabei sollte der Arbeitsplatz möglichst so gestaltet werden, dass die Betroffenen künftig nicht mehr mit dem Allergen in Berührung kommen.

Ziel ist, zu verhindern, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen. Hier hat sich seit Jahrzehnten eine enge Kooperation zwischen Betriebsärzten und behandelnden Ärzten sowie dem Unfallversicherungsträger als nützlich erwiesen. Auch bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können sich betroffene Personen informieren und beraten lassen.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht zielführend sein, ist ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder sogar der beruflichen Tätigkeit allerdings manchmal nicht zu umgehen.

Wer bereits vermutet, dass er auf bestimmte Stoffe allergisch reagiert, sollte weder die Symptome klein-, noch den Traumberuf schönreden: Bei fortgesetzter Exposition kann sich eine bereits bestehende Allergie rasch verschlimmern. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, bei Verdacht auf eine berufsbedingte Erkrankung rasch ärztliche Hilfe zu suchen, um die möglichen Ursachen abzuklären und entsprechende Vorsorge-, Schutz- und Behandlungsmaßnahmen einzuleiten.

Beispiel für einen einfachen Hautschutzplan in der Reinigungsbranche

  1. Waschen Sie die Hände in lauwarmem Wasser, spülen Sie nachher Seifenreste gründlich ab und trocknen Sie die Hände sorgfältig. Reinigungsmittel wirken bei warmem, seifigem Wasser stärker schädigend als bei lauwarmem oder kühlem Wasser.
  2. Tragen Sie unbedingt Schutzhandschuhe, wenn Sie in feuchter Umgebung arbeiten. Ungeschützte Hände sind ein Risikofaktor für Hautekzeme.
  3. Tragen Sie die Schutzhandschuhe nicht länger als nötig. Längeres Tragen von Schutzhandschuhen schädigt den natürlichen Hautschutz, besonders dann, wenn die Haut vorher mit Reinigungsmitteln in Berührung gekommen ist.
  4. Achten Sie darauf, dass die Schutzhandschuhe innen sauber und trocken sowie unbeschädigt sind. Im abgeschlossenen Milieu eines Schutzhandschuhs können Schadstoffe schnell größere Schäden anrichten.
  5. Tragen Sie Baumwollhandschuhe unter den Schutzhandschuhen, wenn Sie den Schutz länger als zehn Minuten brauchen. Der Baumwollhandschuh schützt die Haut vor nachteiligen Wirkungen des Schutzhandschuhs.
  6. Tragen Sie keine Ringe bei der Arbeit, auch nicht den Ehering. Schädliche Substanzen verstecken sich oft unter dem Ring. Häufig beginnt dort das Handekzem.
  7. Gehen Sie sorgfältig mit Desinfektionsmitteln um und beachten Sie die für Ihren Arbeitsplatz geltenden Regeln. Desinfektionsmittel können Kontaktekzeme und Neurodermitis verursachen.
  8. Cremen Sie die Hände mehrmals täglich mit einer fettreichen Feuchtigkeitscreme ein, die frei von Duft- und Konservierungsstoffen ist.
    Feuchtigkeitscremes regenerieren den Hautschutz bei strapazierten Händen.
    Duft- und Konservierungsstoffe können aber selbst wieder Allergien hervorrufen.
  9. Tragen Sie die Fettcreme auf der ganzen Handfläche auf. Vergessen Sie nicht die Fingerzwischenräume, die Fingerspitzen und den Handrücken. Studien haben gezeigt, dass Teile der Hand beim Eincremen oft vergessen werden, genauso wie beim Waschen.
  10. Befolgen Sie diese Regeln auch bei der Hausarbeit und beim Abwaschen. Ziehen Sie im Winter warme Handschuhe an. Die Belastungen für die Hand addieren sich. Arbeit im Haushalt kann berufsbezogene Hautschäden verstärken. Im Winter ist die Haut generell anfälliger.

Die Rolle von Grenzwerten

Die einzige Erfolg versprechende Behandlung bei berufsbezogenen beziehungsweise allergischen Haut- und Atemwegserkrankungen ist die Allergenkarenz, die Vermeidung der Allergenexposition.

Bis heute lassen sich weder für die Sensibilisierung - das ist der erste Schritt zur Entstehung einer Allergie - noch für die Auslösung einer allergischen Reaktion bei bereits Sensibilisierten wissenschaftlich begründbare Arbeitsplatzgrenzwerte angeben. Eine Sensibilisierung ist umso eher zu befürchten, je höher die Konzentration eines Allergens bei der Exposition ist. Für die Auslösung einer akuten Symptomatik sind in der Regel niedrigere Konzentrationen ausreichend als für die Induktion einer Sensibilisierung.

Für einige Stoffe, die als haut- und/oder atemwegssensibilisierend eingestuft werden, gibt es aufgrund anderer Eigenschaften Arbeitsplatzgrenzwerte. Allerdings kann auch bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes die Entstehung einer Allergie (Sensibilisierung) und die Auslösung einer allergischen Reaktion nicht ausgeschlossen werden.

Quellen

Die hier aufgeführten Leitlinien und Aufsätze richten sich, so nicht ausdrücklich anders vermerkt, an Fachkreise. Ein Teil der hier angegebenen Aufsätze ist in englischer Sprache verfasst.

  • Agner, T., Held E.: Skin Protection Programmes In: Contact Dermatitis, 2002, 46: 253–256
  • Amt für Arbeitsschutz, Stadt Hamburg (Hrsg.): Epoxidharz-Systeme - Ein Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung mit Hinweisen auf Schutzmaßnahmen, August 2006
  • Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie (Hrsg.): Arbeitsmedizinisches Kolloquium Bad Reichenhall 2005 In: Berufskrankheiten in der keramischen und Glas-Industrie, Heft 43, 2005
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Merkblatt zur BK Nr. 5101 - Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. In: Bundesarbeitsblatt 6/96,  22 ff.
  •  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014. Unfallverhütungsbericht Arbeit
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 907): Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen, November 2011
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.): Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe (TRBA/TRGS 406): Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege, Juni 2008
  • Bundesministerium für Arbeit (Hrsg.): Merkblatt zur BK Nr. 4301. Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, (einschließlich Rhinopathie), die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. In: Bundesarbeitsblatt 7/8, 1979
  • Darsow U., Raap U. (Hrsg.): Allergologie kompakt. Dustri-Verlag, München-Deisenhofen, 2016
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGVU): DGUV-Statistiken für die Praxis 2015 (Letzter Abruf: 31.01.2024)
  • Diepgen, T. et al.: Empfehlung zur Begutachtung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen und Hautkrebserkrankungen – Bamberger Empfehlung. In: Dermatologie in Beruf und Umwelt, 2016, 64 (3),  89-136
  • Diepgen, T.: Berufliche Rehabilitation von hautkranken Beschäftigten, in: Deutsches Ärzteblatt 93Heft 1–2, 8. Januar 1996, S. A 31 – A 40
  • IG Metall Hrsg.: Berufskrankheiten – Hürdenlauf zur Anerkennung. In: Fachinformationen zur Arbeitsgestaltung Nr. 37, Juni 2013
  • Latza, U. et al.: Berufsbedingte, allergische und irritative obstruktive Atemwegserkrankungen im gewerblichen Bereich: Geschlechtssensitive Identifikation von Präventionspotenzialen. In: ErgoMed Nr. 1/2007
  • Lienhard, A.: Diagnostik der Proteinkontaktdermatitis,. In: medicos Nr. 2/2012,  16, 17
  • Radon, K. et al.: Berufsberatung allergiekranker Jugendlicher. In: Deutsches Ärzteblatt, 2016, 113 (31-32),  519 – 524
  • Raulf M. et al.: Inhalationsallergien am Arbeitsplatz: Bedeutung, Diagnostik und Prävention. In: ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2014; 49: 284-292
  • Raulf M et al.: Berufliche Allergien: Inwieweit spielen Genderaspekte eine Rolle? In: Allergologie, 2017, 40: 117-127
  • Schnuch, A. et. al.: Untersuchungen zur Verbreitung umweltbedingter Kontaktallergien mit Schwerpunkt im privaten Bereich. UBA-Forschungsbericht 299 61 219, 2004, S. 75
  • Skudlik, C., John, S.M. Berufsbedingte allergische Kontaktekzeme – was Betriebsärzte wissen sollten. In: Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed, 2014, 49: 247-252
  • Sonsmann, F. et al.: Berufsbedingte Hautkrankheiten im Friseurhandwerk. Medizinisches Grundlagendokument zum EU-Projekt SafeHair 2.0 (Letzter Aufruf: 29.03.2017)
  • Allergierisikorechner (letzter Abruf am 31.01.2024)

Letzte Aktualisierung:

29. März 2017