Wie kann man Kontaktallergien vorbeugen?

Behandeln lassen sich nur die Symptome der Kontaktdermatitis. Eine ursächliche Therapie, also beispielsweise eine spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung) gibt es bis heute für keine der zahlreichen Kontaktallergien. Um das Risiko eines Rückfalls zu vermeiden, gilt es, möglichst den Kontakt mit dem Allergen zu verhindern. Bei der Vielzahl von Produkten, die Kontaktallergene enthalten können, ist das oft schwierig.

Für manche Kontaktallergene gibt es alternative Lösungen. So lassen sich beispielsweise künstliche Fingernägel auch mit Acrylat-freiem Gel befestigen. Erste Studien prüfen die Möglichkeit allergenfreier Haarfärbemittel. Jede/r Einzelne stößt bei der Prävention irgendwann an Grenzen und ist auf eine gute Regulierung häufiger Kontaktallergene angewiesen. Dafür stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • eine Kennzeichnung der Konsumartikel,
  • die rechtliche Festlegung von Grenzwerten.

Piercings geben oft zu viel Nickel ab

Verschiedene Piercings
© chones/fotolia

Beide Lösungswege stoßen auf Schwierigkeiten. Ein Beispiel ist Nickel, das am häufigsten zu Sensibilisierungen führende Kontaktallergen. Im Jahr 2007 legte die europäische Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung) fest, dass nickelhaltige Piercings nicht mehr als 0,2 Nanogramm (= Milliardstel Gramm) Nickel pro Quadratzentimeter freisetzen dürfen.

Bei Schmuck und anderen Gegenständen, die die Haut nicht durchstoßen, liegt die Grenze bei 0,5 Nanogramm pro Quadratzentimeter und Woche. Waren, die diesen Grenzwerten nicht entsprechen, dürfen innerhalb der EU nicht verkauft werden.

In den letzten Jahren stieg vor allem bei Piercings die Zahl der Artikel, die bei Kontrollen in Deutschland diesen Vorgaben nicht entsprachen, von 14 Prozent im Jahr 2008 auf 17,4 Prozent im Jahr 2014. Bei Schmuckteilen und Verschlüssen hingegen halbierte sich der Anteil der Waren, die den Grenzwert überschritten von 10 Prozent im Jahr 2009 auf 4,9 Prozent im Jahr 2014.

Im Jahr 2016 testeten schwedische Forscherinnen 141 Konsumartikel verschiedener Hersteller auf ihren Nickelgehalt und fanden das Metall unter anderem in Laptops, Füllern und Kugelschreibern, Malerpinseln und Regenschirmen. Auch mehrere Handy-Fabrikate fielen auf, obwohl Handys im Gegensatz zu den anderen Artikeln 2009 in die EU-Nickelrichtlinie aufgenommen worden waren. Als Konsequenz plädieren die Wissenschaftlerinnen dafür, den Geltungsbereich der Nickelrichtlinie auf weitere Warengruppen auszudehnen.

Kennzeichnungspflicht für Duftstoffe, die Allergien auslösen

Duftstoffe sind nach Nickel der häufigste Auslöser für Kontaktallergien. Sie werden in Innenräumen versprüht und vielen Kosmetika zugesetzt. Für Kosmetika gilt eine Kennzeichnungspflicht, die so genannte INCI-Liste. Seit 2003 müssen auch die 26 Duftstoffe, die am häufigsten Kontaktallergien erzeugen, nach dieser Liste gekennzeichnet werden.

INCI steht für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, zu deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe. Die dort aufgelisteten Substanzen müssen alle in der Produktinformation der Kosmetik-Artikel angegeben werden, in denen sie enthalten sind. Jetzt wird es für die Verbraucher kompliziert: Um zu überprüfen, ob ein Stoff, gegen den sie allergisch reagieren, in einem Produkt enthalten ist, müssen sie erst einmal den INCI-Namen dieses Stoffes kennen.

Verschiedene Berufsverbände der Kosmetikbranche sowie der Deutsche Allergie- und Asthmabund (DAAB) haben die INCI-Begriffe in einer kostenlosen App auch deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich gemacht. Sie kann unter www.haut.de heruntergeladen werden. Die dänische Konsumentenvereinigung hat mit Kemiluppen ebenfalls eine App entwickelt, die sich kostenlos auf das Handy laden und – obwohl ausschließlich in Dänisch – auch in Deutschland nutzen lässt. Man kann mit dieser App den Barcode auf dem Etikett des Produkts scannen. Die App identifiziert das Produkt anhand des Barcodes und listet alle potentiell hormonverändernden, krebserregenden und allergenen Substanzen auf, die darin enthalten sind.  

Lässt sich ein identifiziertes Allergen nicht vermeiden oder gegen einen anderen Stoff austauschen, so gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch Haut- und Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr eines allergischen Kontaktekzems zu verringern. Beruflich Betroffene sollten sich frühzeitig vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin beraten lassen. Mehr zu rechtlichen Aspekten bei Allergien im Beruf erfahren Sie hier.

Die 26 deklarationspflichtigen Duftstoffe

Sie sind gegen bestimmte Duftstoffe allergisch? Wenn Sie beim Einkaufen Kosmetika, Reinigungsmittel oder Raumluftsprays mit diesen Duftstoffen sicher vermeiden wollen, suchen Sie in den Produktdeklarationen nach den Begriffen auf der linken Seite der Tabelle. Die nachstehenden Inhaltsstoffe müssen deklariert werden, wenn sie zu mehr als 0,01 Prozent in der Ware enthalten sind.

INCI-Bezeichnung* Deutsche Bezeichnung
ALPHA-ISOMETHYL IONONE α-Isomethylionon
AMYL CINNAMAL Amylzimtaldehyd
AMYLCINNAMYL ALCOHOL Amylzimtalkohol
ANISE ALCOHOL Anisalkohol
BENZYL ALCOHOL Benzylalkohol
BENZYL BENZOATE Benzoesäurebenzylester
BENZYL CINNAMATE Zimtsäurebenzylester
BENZYL SALICYLATE Salicylsäurebenzylester
BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL Butylphenylmethylpropional
CINNAMAL Zimtaldehyd
CINNAMYL ALCOHOL Zimtalkohol
CITRAL Citral
CITRONELLOL Citronellol
COUMARIN Cumarin
EUGENOL Eugenol
EVERNIA FURFURACEA EXTRACT Baummoos-Extrakt
EVERNIA PRUNASTRI  EXTRACT     Eichenmoos-Extrakt
FARNESOL Farnesol
GERANIOL Geraniol
HYDROXYCITRONELLAL Hydroxycitronellal
HYDROXYISOHEXYL 3-CYCLOHEXENE CARBOXALDEHYD Hydroxyisohexyl-3-cyclohexencarbaldehyd
ISOEUGENOL Isoeugenol
LINALOOL Linalool
HEXYL CINNAMAL Hexylzimtaldehyd
LIMONENE Limonen
METHYL 2-OCTYNOATE 2-Octinsäuremethylester


* INCI bedeutet International Nomenclature of Cosmetic Ingredients. Das sind international verbindliche Bezeichnungen für kosmetische Inhaltsstoffe. Die fünf stärksten Allergene sind in der deutschen Bezeichnung fett gedruckt.

Adaptiert nach: Allum.de: Deklarationspflichtige Duftstoffe, www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/sanierung/deklarationspflichtige-duftstoffe
CosIng-Datenbank, ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/index.cfm

Wissenschaftliche Beratung

Prof. Dr. Christoph Skudlik

Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie in der
Dt. Dermatolog. Gesellschaft

c/o Klinikum der Universität Osnabrück, Institut für Interdisziplinäre
Dermatologische Prävention und Rehabilitation

E-Mail: Christoph.SkudliknoSp@m@uos.de

Quellen:

Die hier aufgeführten Leitlinien und Aufsätze richten sich, so nicht ausdrücklich anders vermerkt, an Fachkreise. Ein Teil der hier angegebenen Aufsätze ist in englischer Sprache verfasst.

Letzte Aktualisierung:

18.12.2018