Asthma und Rhinitis in der Nahrungsmittelbranche
Backen und Kochen, Gemüse, Obst und Getreide anbauen oder verpacken, fischen, Fleisch oder Milchprodukte verarbeiten – das sind nur einige der beruflichen Tätigkeiten, die zu allergischem Asthma oder Rhinitis führen können.
Für ein Positionspapier hat die Europäische Akademie für Allergie und klinische Immunologie (EAACI) jetzt 97 Untersuchungen ausgewertet und 13 epidemiologische Studien genauer analysiert. Ergebnis: Bis zu 25 Prozent der Betroffenen mit beruflich verursachtem allergischem Asthma und Rhinitis sind in der Nahrungsmittelindustrie tätig. Die Experten nennen insgesamt 141 Lebensmittel, -zusatzstoffe und -schädlinge, die solche Erkrankungen verursachen können.
Die Allergene geraten bei Arbeitsgängen wie Schneiden, Reinigen, Kochen oder Trocknen der Nahrungsmittel über Staub, Dämpfe oder luftgängige Proteine in die Atemwege. Im Unterschied zur Normalbevölkerung werden Betroffene am Arbeitsplatz nicht primär über den Verdauungsapparat oder über Kreuzreaktionen, sondern direkt über die Atemwege sensibilisiert. Häufige Symptome sind rote Augen und eine ständig laufende Nase (Rhinitis), Husten, pfeifender Atem und sogar Atemnot. In manchen Fällen verursachen luftgetragene Allergene auch Hautsymptome wie Quaddeln (Urtikaria).
Die Rhinitis kommt doppelt so häufig vor wie Asthma und kann einem Asthma auch vorausgehen. Aber auch Asthma ist mit einem Vorkommen von zum Beispiel – je nach Studie – vier bis 13 Prozent bei Bäckern keine seltene Erkrankung.
Grenzwerte fehlen
Schätzungsweise vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind EU-weit in der Nahrungsmittelindustrie beschäftigt. Dennoch gibt es kaum Regelungen, die sie vor allergischen Atemwegserkrankungen schützen. So hat die EU lediglich das Vorkommen von Mehlstäuben am Arbeitsplatz auf 1 Milligramm pro Kubikmeter begrenzt. Die Vorschrift ist jedoch nicht bindend, so dass einige Mitgliedsstaaten niedrigere (Belgien) oder weit höhere Grenzwerte (z.B. Finnland, Schweden, Spanien, Österreich oder Lettland) anwenden. Weitere Schutzvorschriften gelten in einzelnen EU-Staaten für Getreidestäube, Penicillin, Teestäube und Eiweiß-abbauende Enzyme. Deutschland hat dazu keine gesonderten Regelungen.
Branchenabhängige Schutzmaßnahmen
Angesichts der meist fehlenden Grenzwerte sehen die Experten der EAACI den besten Schutz darin, in den Betrieben den Gehalt an Allergenen in der Luft so weit wie möglich zu senken. Die Methoden sind branchenabhängig und umfassen zum Beispiel Änderungen im Produktionsablauf, verbesserte Raumbelüftung oder Atemschutzgeräte.
Eine atopische Veranlagung kann einer Atemwegsallergie am Arbeitsplatz Vorschub leisten. Weil das aber keineswegs sicher ist, raten die Sachverständigen atopisch vorbelasteten Menschen nicht vom Ergreifen eines Berufes in der Nahrungsmittelindustrie ab. Genauso wie andere Arbeitnehmer sollten sie aber in den ersten zwei bis drei Jahren der Betriebszugehörigkeit häufig untersucht werden. Denn in diesem Zeitraum kommt es besonders oft zu einer Erkrankung an Rhinitis oder allergischem Asthma.
Quelle:
Jeebhay, MF et al.: Food processing and Occupational Respiratory Allergy - a EAACI Position Paper. doi: 10.1111/all.13807