Neue Handlungsempfehlungen für die Asthma-Behandlung
Für die medizinische Versorgung von Asthmapatienten gibt es neue evidenzbasierte Handlungsempfehlungen, eine Neuauflage der Nationalen Versorgungsleitlinie. Einige Punkte wurden verändert. Die wichtigsten Neuerungen fassen wir hier zusammen.
Früher wurden Asthmaerkrankungen in verschiedene Schweregrade eingeteilt; danach richtete sich die Behandlung. Laut der neu aufgelegten Versorgungsleitlinie richten sich Klassifikation und Behandlung eines Asthmas nun ausschließlich nach der Asthmakontrolle. Diese ergibt sich aus den Beschwerden und dem Risiko für eine Verschlechterung des Asthmas.
Ist das Asthma eines Patienten oder einer Patientin nicht ausreichend unter Kontrolle, sollte die Therapie nicht sofort intensiviert werden. Zuvor sollte der Arzt prüfen, ob der Patient eine Schulung braucht, ob er seine Medikamente wie besprochen einnimmt, und ob etwa Allergene in seiner Umwelt reduziert werden können.
Auch die Behandlung für Kinder und Jugendliche mit Asthma wird etwas angepasst. Das Stufenschema umfasst jetzt sechs Therapiestufen. Leitend ist dabei der Gedanke der Sicherheit und der Vermeidung von Nebenwirkungen. Hochdosierte inhalative Glukokortoide kommen nun erst ab der fünften Stufe zum Einsatz.
Antikörper-Therapie - wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind
Langwirkende Anticholinergika (LAMA) stehen als zusätzliche Option zu inhalativen Glukokortoiden und gegebenenfalls LABA (Langwirkende Beta-2-Sympathomimetika) zur Verfügung: Bei Erwachsenen ab Stufe 3, bei Kindern und Jugendlichen ab Stufe 4.
Monoklonale Antikörper (wie beispielsweise Omalizumab) sind erst in der letzten Therapiestufe vorgesehen, um eine Langzeittherapie mit oralen Glukokortoiden zu vermeiden. Zuvor sollen alle anderen medikamentösen Optionen ausgeschöpft werden.
Die Nationale Versorgungsleitlinie gibt Ärzten eine Orientierung. Im Einzelfall kann die Behandlung auch anders aussehen, um optimal auf eine Patientin oder einen Patienten einzugehen. Die neuen Handlungsempfehlungen sollen die koordinierte Notfallversorgung für Patienten sowie die Langzeittherapie verbessern. Außerdem sollen Schulungsprogramme weiter etabliert werden, damit Patienten ihre Krankheit selbst besser bewältigen können.
Quellen:
Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma – Langfassung, 3. Auflage. Version 1. 2018 [online abgerufen: 2018-10-04]. DOI: 10.6101/AZQ/000400.
NVL Asthma: Was ist neu? Wichtige Änderungen im Vergleich zur 2. Auflage:
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin: Nationale Versorgungsleitlinie Asthma grundlegend überarbeitet. – Patienteninformationen vom 21. 09.2018